Zuletzt aktualisiert
12. September 2024
Nutzungsbedingungen
Freie Nutzung
Organisation
Stadt Zürich

Beschreibung

Im kantonale Hundegesetz (HuG 554.5) sind Ver- und Gebote im Umgang mit Hunden dargelegt. Zutrittsverbote sind für verschiedene Objekttypen geregelt. Die zuständige Behörde kann für weitere Objekten eine Bestimmung verfügen. In der Stadt Zürich liegt diese Zuständigkeit bei Sicherheitsdepartement (SID). Verschiedene Dienstabteilungen können beim SID begründete Anträge für bestimmte Bestimmungen (Leinenpflicht, Hundeverbot, Freilaufzone) stellen. Im Datensatz Hundezonen sind jene Objekte aufgeführt, welche mittels Verfügung durch den Stadtrat rechtskräftig verabschiedet wurden.

Zweck: Die Hundezonen dienen der Bevölkerung als Information, wo was für die Hundehaltung in der Stadt Zürich gilt. Die rechtskräftige Durchsetzung obliegt dem Sicherheitsdepartement. Es gibt grundsätzlich drei Kategorien: - Leinenpflicht (ganzjährig, jahreszeitlich, tageszeitliche Differenzierung) - Hundeverbot - Freilaufzonen Sämtliche Objekte sind an wichtigen Zugangsstellen mit Tafeln versehen aus denen hervorgeht, was in diesem Objekt gilt.

Ressourcen

Showcases

Zusätzliche Informationen

Identifier
8f45407e-0c60-4aef-95d9-d061047ac8da@stadt-zurich
Publikationsdatum
-
Änderungsdatum
12. September 2024
Konform mit
-
Publisher
Kontaktstellen
Open Data Zürich
Sprachen
Deutsch
Weitere Informationen
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Landing page
https://data.stadt-zuerich.ch/dataset/geo_hundezonen
Dokumentation
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Zeitliche Abdeckung
-
Räumliche Abdeckung
-
Aktualisierungsintervall
Unregelmässig
Metadatenzugriff
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