- Zuletzt aktualisiert
- 12. September 2024
- Organisation
- Stadt Zürich
- Kategorien
- Regionen und Städte, Umwelt
Beschreibung
Im kantonale Hundegesetz (HuG 554.5) sind Ver- und Gebote im Umgang mit Hunden dargelegt. Zutrittsverbote sind für verschiedene Objekttypen geregelt. Die zuständige Behörde kann für weitere Objekten eine Bestimmung verfügen. In der Stadt Zürich liegt diese Zuständigkeit bei Sicherheitsdepartement (SID). Verschiedene Dienstabteilungen können beim SID begründete Anträge für bestimmte Bestimmungen (Leinenpflicht, Hundeverbot, Freilaufzone) stellen. Im Datensatz Hundezonen sind jene Objekte aufgeführt, welche mittels Verfügung durch den Stadtrat rechtskräftig verabschiedet wurden.
Zweck: Die Hundezonen dienen der Bevölkerung als Information, wo was für die Hundehaltung in der Stadt Zürich gilt. Die rechtskräftige Durchsetzung obliegt dem Sicherheitsdepartement. Es gibt grundsätzlich drei Kategorien: - Leinenpflicht (ganzjährig, jahreszeitlich, tageszeitliche Differenzierung) - Hundeverbot - Freilaufzonen Sämtliche Objekte sind an wichtigen Zugangsstellen mit Tafeln versehen aus denen hervorgeht, was in diesem Objekt gilt.
Ressourcen
- WMTS Web Map Tile Service
- WMS Web Map Service
- WFS Web Feature Service
- SHP Hundezonen.shp
- JSON Hundezonen.json (GeoJSON-Services)
- JSON Hundezonen.json
- GPKG Hundezonen.gpkg
- DXF Hundezonen.dxf
Showcases
Zusätzliche Informationen
- Identifier
- 8f45407e-0c60-4aef-95d9-d061047ac8da@stadt-zurich
- Publikationsdatum
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- Änderungsdatum
- 12. September 2024
- Konform mit
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- Publisher
- Kontaktstellen
- Open Data Zürich
- Sprachen
- Deutsch
- Weitere Informationen
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- Landing page
- https://data.stadt-zuerich.ch/dataset/geo_hundezonen
- Dokumentation
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- Zeitliche Abdeckung
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- Räumliche Abdeckung
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- Aktualisierungsintervall
- Unregelmässig
- Metadatenzugriff
- API (JSON) XML herunterladen