Beschreibung

Nach dem Inkrafttreten des neuen Heilmittelgesetzes (HMG, SR 812.21) und der Arzneimittel-Bewilligungsverordnung (AMBV, 812.212.1) werden Betriebsbewilligungen für TpP/GT oder GVO seit dem 1. Januar 2019 gemäss neuem Recht ausgestellt. Die Bewilligungsinhaber nach neuem Recht werden in der folgenden Liste aufgeführt:

«Betriebsbewilligungen TpP/GT/GVO nach neuem Recht».

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