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- Organisation
- Swissmedic Schweizerisches Heilmittelinstitut
Beschreibung
Laut Artikel 16 des Epidemiengesetzes (SR 818.101) benötigen Laboratorien, welche mikrobiologische Untersuchungen zur Erkennung oder zum Ausschluss übertragbarer Krankheiten durchführen, eine Betriebsbewilligung von Swissmedic.
Das Schweizerische Heilmittelinstitut veröffentlicht einmal jährlich eine Liste der nach der Verordnung über mikrobiologische Laboratorien (SR 818.101.32, Art. 22) bewilligten mikrobiologischen Laboratorien.
Nach dem Inkrafttreten des neuen Heilmittelgesetzes (HMG, SR 812.21) und der Arzneimittel-Bewilligungsverordnung (AMBV, SR 812.212.1) werden Betriebsbewilligungen für mikrobiologische Laboratorien seit dem 1. Januar 2019 gemäss einem neuen Verfahren ausgestellt. Die Betriebsbewilligungsinhaber nach neuem Verfahren werden in der folgenden Liste aufgeführt:
«Betriebsbewilligungen für Laboratorien nach neuem Verfahren».
Laborbetriebsbewilligungen, die nach altem Recht erteilt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Die Bewilligungsinhaber nach altem Verfahren werden in der folgenden Liste erfasst:
«Betriebsbewilligungen für Laboratorien nach altem Verfahren».
Ressourcen
Zusätzliche Informationen
- Identifier
- bw204@swissmedic
- Publikationsdatum
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- Änderungsdatum
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- Schnittstellen-Team ‘Internet’
- Kontaktstellen
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- Sprachunabhängig
- Weitere Informationen
- PDF File zu diesen Daten
- Landing page
- https://www.swissmedic.ch/swissmedic/de/home/humanarzneimittel/bewilligungen_zertifikate/mikrobiologische-laboratorien/bewilligungsinhaber.html
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