Dernière mise à jour
5 avril 2023
Conditions d'utilisation
Utilisation libre. Obligation d’indiquer la source.

Description

Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Massnahmen zur Pandemiebekämpfung abzufedern und die kulturelle Vielfalt zu erhalten, können Kulturschaffende, nicht-gewinnorientierte sowie gewinnorientierte Kulturunternehmen finanzielle Unterstützung anfordern. Bei den Ausfallentschädigungen handelt es sich um nicht-rückzahlbare Beiträge für im Rahmen der COVID-19-Pandemie abgesagte Veranstaltungen oder Projekte und Betriebsschliessungen. Die Daten werden von der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich, Fachstelle Kultur, ab dem 04.03.2021 in unregelmässiger Frequenz aktualisiert, sofern weitere Ausfallentschädigungsgesuche bewilligt werden können. Nachgefragte wie beschlossene Beträge sind gerundet auf 100 CHF; antragstellende natürliche oder juristische Personen sind anonymisiert.

Ressources

Informations complémentaires

Identifier
719@fachstelle-ogd-kanton-zuerich
Date de publication
4 mars 2021
Date de modification
5 avril 2023
Editeur
Fachstelle Open Government Data des Kantons Zürich
Points de contact
Direktion der Justiz und des Innern, Fachstelle Kultur
Langues
Allemand
Informations complémentaires
Landing page
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Documentation
Couverture temporelle
6 avril 2020 - 19 février 2021
Couverture spatiale
-
Intervalle d'actualisation
Irrégulier
Accès aux métadonnées
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