Zuletzt aktualisiert
15. Mai 2024
Nutzungsbedingungen
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Beschreibung

Der Gewässerraum ist extensiv zu gestalten und zu bewirtschaften (GSchG, Art. 36a Abs. 3). In der Landwirtschaft sind folgende Gewässerraumflächen von den Bewirtschaftungseinschränkungen ausgenommen: Flächen über eingedolten Gewässerabschnitten, Randstreifen entlang Verkehrsachen und äussere Korridore bei Gewässeräumen von grossen Fliessgewässern. Der Datensatz umfasst diese Festlegungen.

Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Identifier
b739532e-548c-4374-a7f1-2ae90c5bd0cf@geoinformation_kanton_luzern
Publikationsdatum
15. Mai 2024
Änderungsdatum
-
Publisher
Kanton Luzern, Abteilung Geoinformation
Kontaktstellen
uwe@lu.ch
Sprachen
Deutsch
Weitere Informationen
geocat.ch permalink
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Dokumentation
Zeitliche Abdeckung
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Räumliche Abdeckung
Kanton Luzern
Aktualisierungsintervall
Kontinuierlich
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