Zuletzt aktualisiert
14. Dezember 2022
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Beschreibung

Ein geografisches UAS-Gebiet ist ein von der zuständigen Behörde festgelegter Teil des Luftraums, der den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge bzw. -systeme (engl. UAS für Unmanned Aircraft System) ermöglicht, einschränkt oder ausschließt, um den mit dem UAS-Betrieb verbundenen Risiken für die Sicherheit, den Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten, die Sicherheitslage oder die Umwelt Rechnung zu tragen. Gemäss den Art. 27 und 28 der Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK) ist der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen in den festgelegten UAS-Gebieten untersagt. Ausnahmen können von den zuständigen Stellen bewilligt werden (Art. 29 VLK). Ebenfalls können die Kantone gestützt auf Art. 34 VLK für unbemannte Luftfahrzeuge mit einem Gewicht von weniger als 25 kg Vorschriften zur Verminderung der Umweltbelastung und der Gefährdung von Personen und Sachen auf der Erde erlassen.

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Zusätzliche Informationen

Identifier
c3ebd7ba-0fd5-411a-9074-3d0cdc46bc4d@bundesamt-fur-zivilluftfahrt-bazl
Publikationsdatum
14. Dezember 2022
Änderungsdatum
-
Publisher
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Kontaktstellen
rpas@bazl.admin.ch
Sprachen
  • Englisch
  • Deutsch
  • Französisch
  • Italienisch
Weitere Informationen
Landing page
https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen.html
Dokumentation
Zeitliche Abdeckung
-
Räumliche Abdeckung
Schweiz
Aktualisierungsintervall
-
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