Arzneimittel dürfen in der Schweiz nur vertrieben werden, wenn sie vom Schweizerischen Heilmittelinstitut zugelassen sind. Swissmedic ist durch ihre Aufgaben in den Bereichen Bewilligung, Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln in den gesamten Lebenszyklus eines Arzneimittels eingebunden.

Anders als Arzneimittel durchlaufen Medizinprodukte keine behördliche Zulassung. Der Schwerpunkt von Swissmedic im Bereich Medizinprodukte liegt somit in einer effizienten Marktüberwachung.

Weitere Informationen: https://www.swissmedic.ch/

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  • Transplantatsbewilligungsinhaber

    Swissmedic Schweizerisches Heilmittelinstitut
    Bevölkerung und Gesellschaft, Bildung, Kultur und Sport, Gesundheit, Regierung und öffentlicher Sektor

    Nach dem Inkrafttreten des neuen Heilmittelgesetzes (HMG, SR 812.21) und der Arzneimittel-Bewilligungsverordnung (AMBV, 812.212.1) werden Betriebsbewilligungen für TpP/GT oder GVO...

    Zuletzt aktualisiert: 1. September 2022

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