Zuletzt aktualisiert
24. Januar 2014
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Beschreibung

Verkehrsbaulinien dienen grundsätzlich der Strassenraumsicherung. Diese umfasst das gesamte Strassengebiet inkl. strassenbegleitender Radfahreranlagen, Grünstreifen, Bushaltestellen, Gehwegen etc. sowie die freizuhaltenden Vorgartengebiete. Grundsätzlich ist das Bauliniengebiet als Bauverbot zu betrachten. Verkehrsbaulinien können jedoch unter sichernden Auflagen und Bestimmungen (Anmerkung im Grundbuch) mit wieder entfernbaren Bauten wie Carports, Wintergärten etc. die die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen, überstellt werden. Gebäude hingegen, die zu einem späteren Zeitpunkt aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr entfernt werden können, dürfen Verkehrsbaulinien nicht überstellen.

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Zusätzliche Informationen

Identifier
59a118be-b9e1-420d-b6d5-92db1f849e75@geoinformation-kanton-zuerich
Publikationsdatum
24. Januar 2014
Änderungsdatum
24. Januar 2014
Publisher
Kanton Zürich
Kontaktstellen
ilaria.ghezzi@vd.zh.ch
Sprachen
Deutsch
Weitere Informationen
geocat.ch permalink
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Dokumentation
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-
Räumliche Abdeckung
Kanton Zürich
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