Arzneimittel dürfen in der Schweiz nur vertrieben werden, wenn sie vom Schweizerischen Heilmittelinstitut zugelassen sind. Swissmedic ist durch ihre Aufgaben in den Bereichen Bewilligung, Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln in den gesamten Lebenszyklus eines Arzneimittels eingebunden.

Anders als Arzneimittel durchlaufen Medizinprodukte keine behördliche Zulassung. Der Schwerpunkt von Swissmedic im Bereich Medizinprodukte liegt somit in einer effizienten Marktüberwachung.

Weitere Informationen: https://www.swissmedic.ch/

1 Datensatz gefunden

  • Bewilligungen für mikrobiologische Laboratorien

    Swissmedic Schweizerisches Heilmittelinstitut
    Bevölkerung und Gesellschaft, Bildung, Kultur und Sport, Gesundheit, Regierung und öffentlicher Sektor

    Laut Artikel 16 des Epidemiengesetzes (SR 818.101) benötigen Laboratorien, welche mikrobiologische Untersuchungen zur Erkennung oder zum Ausschluss übertragbarer Krankheiten...

    Zuletzt aktualisiert: 25. April 2024

    • XLS
    • betriebsbewilligungen
    • mikrobiologische-laboratorien