Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Regionen und Städte, Verkehr
Wohngebiete sind in Artikel 2 lit. f der Aussenlandeverordnung (AuLaV; SR 748.132.3) definiert. Als Wohngebiete gelten Siedlungsgebiete oder Gruppen von mindestens zehn bewohnten...
Zuletzt aktualisiert: 16. Oktober 2025