Zuletzt aktualisiert
1. April 2021
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Beschreibung

Personen im Ausland bedürfen für den Erwerb von Grundstücken einer Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde. Der Erwerb einer Ferienwohnung oder einer Wohneinheit in einem Aparthotel kann nur dann bewilligt werden, wenn sich die Wohnung in einem vom Kanton bezeichneten Fremdenverkehrsort befinden. (Grundstückerwerb durch Personen aus dem Ausland (https://www.weu.be.ch/de/start/themen/wirtschaft-und-arbeit/aufsicht-pruefen-kontrollieren/marktaufsicht.html))

Zusätzliche Informationen

Identifier
Publikationsdatum
9. November 2023
Änderungsdatum
1. April 2021
Sprachen
  • Deutsch
  • Französisch
Zugangs-URL
https://geofiles.be.ch/geoportal/pub/download/FREMDVKG/FREMDVKG.zip
Download-URL
https://geofiles.be.ch/geoportal/pub/download/FREMDVKG/FREMDVKG.zip
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