Beschreibung
Personen im Ausland bedürfen für den Erwerb von Grundstücken einer Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde. Der Erwerb einer Ferienwohnung oder einer Wohneinheit in einem Aparthotel kann nur dann bewilligt werden, wenn sich die Wohnung in einem vom Kanton bezeichneten Fremdenverkehrsort befinden. (Grundstückerwerb durch Personen aus dem Ausland (https://www.weu.be.ch/de/start/themen/wirtschaft-und-arbeit/aufsicht-pruefen-kontrollieren/marktaufsicht.html))
Zusätzliche Informationen
- Identifier
- Publikationsdatum
- 9. November 2023
- Änderungsdatum
- 1. April 2021
- Sprachen
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- Deutsch
- Französisch
- Zugangs-URL
- https://geofiles.be.ch/geoportal/pub/download/FREMDVKG/FREMDVKG.zip
- Download-URL
- https://geofiles.be.ch/geoportal/pub/download/FREMDVKG/FREMDVKG.zip
- Dateigrösse
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- Format
- ZIP -