Zuletzt aktualisiert
17. April 2023
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Beschreibung

Seit Inkrafttreten des Kernenergiegesetzes (SR 732.1, KEG) und der Safeguardsverordnung (SR 732.12) müssen alle Kernmaterialbestände im Ausland, welche sich in Schweizer Besitz befinden, jährlich den Aufsichtsbehörden gemeldet werden (Art. 18 Safeguardsverordnung). Kernmaterial im Besitz der Betreiber der Schweizer Kernanlagen befindet sich in Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, und Schweden. Die Veränderungen der Bestände ergeben sich aus der Beschaffung und Verarbeitung von Uran zu Brennelementen; diese hängen von wirtschaftlichen und betrieblichen Anforderungen ab. Das Bundesamt für Energie veröffentlicht diese Bestandeszahlen.

Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Identifier
ogd31@bundesamt-fur-energie-bfe
Publikationsdatum
12. Dezember 2017
Änderungsdatum
17. April 2023
Publisher
Bundesamt für Energie BFE
Kontaktstellen
Bundesamt für Energie BFE
Sprachen
Sprachunabhängig
Weitere Informationen
-
Landing page
https://www.bfe.admin.ch/bfe/de/home/versorgung/kernenergie.html
Dokumentation
Zeitliche Abdeckung
31. Dezember 2005 - 31. Dezember 2022
Räumliche Abdeckung
-
Aktualisierungsintervall
Jährlich
Metadatenzugriff
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Bundesamt für Energie BFE