Der Bundesrat hat am 5. November 2014 eine Unabhängige Expertenkommission (UEK) eingesetzt. Sie untersucht das Thema der administrativen Versorgungen und anderer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen in der Schweiz bis 1981. Die gesetzliche Grundlage ist das am 1. April 2017 in Kraft getretene Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (SR 211.223.13), welches das Bundesgesetz über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen vom 21. März 2014 (SR 211.223.12) ersetzt. Die UEK besteht aus einer Expertenkommission und einem interdisziplinären Forschungsteam. Sie schliesst ihre Arbeiten 2019 ab.
Weitere Informationen: https://www.uek-administrative-versorgungen.ch